Allgemeine Verkaufsbedingungen der ATM Deutschland GmbH |
§ 1 Geltung der Bedingung |
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluß |
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigungen des Verkäufers. Das Gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird.
- Vertragsabschluss wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich.
Diesem Vertragsabschluss kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen
werden.
- Die gleichen Bedingungen gelten auch für mündliche oder sogenannte
Handschlag-Bestellungen.
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§ 3 Preise |
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen
und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk
ausschließlich Verpackung.
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§ 4 Liefer- und Leistungszeit |
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% oder für jede
vollendete Woche des Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
- Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB),
sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer
übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer
sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden
beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb
24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
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§ 5 Gefahrenübergang |
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden
des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
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§ 6 Ersatzteile |
- Der Verkäufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab Auslieferung einer
Maschine Ersatzteile für aktuellen zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen
liefern.
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§ 7 Gewährleistung/Haftungsausschluss |
Für Maschinen und Anlagen, die außerhalb der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung
ausschließlich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen, bei für uns
kostenfreier Rücklieferung der defekten Teile - ausgenommen Kleinteile wie
Schrauben, etc. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleiß-
und Verbrauchsmaterialien, unsachgemäße Behandlung, äußere Gewalteinwirkung,
Transportschäden und solche Schäden, die auf Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen
und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind oder wenn eigenmächtige Reparaturen
vorgenommen wurden bzw. wenn Ersatzteile eingesetzt wurden, die vom Verkäufer
nicht freigegeben wurden und hierdurch Schäden entstanden sind, sowie der
nicht bestimmungsgemäße Anlagenbetrieb. |
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für das Chassis
24 Monate, für elektronisch, hydraulische und elektrische Teile 12 Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an
den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien,
die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine
Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag,
Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche
oder fehlende Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten
verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege
des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen
an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von
Verkäufer autorisiert wurden.
- Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen
sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängel-
sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr
gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines
Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung).
Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte
bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch
auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende
Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf
einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
- Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer
innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung
im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum
(im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken
sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift
nach unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i.
S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.
- Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern
der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,
Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht). Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten und für deren
Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen
auf eigene Kosten sichern.
- Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach sein Wahl, dass:
- das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt
wird.
- der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker
des Verkäufers geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
- Falls der Käufer verlangt, dass die Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer
diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende
Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten
zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
- Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art aus.
- Bei Unikaten bzw. Kundenspezialanfertigungen ist die Nacherfüllung
auf die Nachbesserung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung erfolglos
ist, kann der Käufer zwischen einem Rücktritt, einer Minderung, einem
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wählen. Eine Nachbesserung gilt
als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal ergebnislos durchgeführt wurde.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Installation
des Kaufgegenstandes und insbesondere den vom Käufer festgelegten Aufstellort,
es sei denn, der Verkäufer wird mit der Installation und der Auswahl
des Aufstellortes gesondert beauftragt.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt |
- Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer
auf jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen
jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten
gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit
ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt da (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers
unendgeldlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird
im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware anstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich,
die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in
eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird
der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten
und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
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§ 9 Zahlung |
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 14
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch
5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn
dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden. In gleicher
Weise können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen
des Käufers verrechnet werden.
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§ 10 Konstruktionsänderungen |
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen
auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
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§ 11 Patente |
- Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen
aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen,
es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer.
Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig durch
die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer
die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete
Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des
Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen
ist.
- Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen
Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten
Patente beschafft oder
- dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon
zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten
Liefergegenstand bzw. dessen Teile den Verletzungswurf bezüglich
des Liefergegenstandes beseitigen.
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§ 12 Geheimhaltung |
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
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§ 13 Haftungsbeschränkung |
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt
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§ 14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen |
Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen
ein Widerrufsrecht nach § 13 BGB zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb
vier Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung
zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ATM
Deutschland GmbH - Im Großen Gunterstall 22, 66440 Blieskastel.
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Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption
auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis
nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt
5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Transportkosten.
Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher
zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung
der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen der Möglichkeiten
wie Sie im Fachhandel gegeben sind, ansonsten können Wertminderungen
vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau
der Komponenten durch qualifiziertes technisches Personal durchgeführt
wird.
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Bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten
Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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Verkäufer nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware
in der unbeschädigten und unverschmutzten Originalverpackung mit vollständigem
Zubehör zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben
werden. Beim Versand ist darauf zu achten, dass auch die Umverpackung
des Artikels ausreichend geschützt ist.
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Unfreie Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Sollte die Ware
starke Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an
Sie zurück zusenden oder eine anteilige Gutschrift zu erteilen.
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§ 15. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe |
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Nach Ablauf des einmonatigen Widerrufsfrist oder bei Käufern,
die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt
eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei
Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht
zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung
durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die
Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der
Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs
zu erzielenden Wiederverkaufspreises, zuzüglich einer Bearbeitungs-
/ Stornogebühr von 15% des Rechnungsbetrags.
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Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer
berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises
als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten,
die für die Kalibrierung von Messwerkzeugen oder anderer auf Kundenwunsch
ausgeführter Sonderleistungen entstehen, werden dem Käufer zudem in
vollem Umfang in Rechnung gestellt.
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§ 16. Ergänzende Bestimmungen |
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Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere
Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen
des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer
deren Geltung ausdrücklich an.
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Der Verkäufer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit
dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. Der Verkäufer hält
sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
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Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von
Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft
sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen.
Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer
nicht zum Vertragsrücktritt.
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§ 17 Angebot und Vertragsabschluß |
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Limburg an der Lahn ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebender Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 66440 Blieskastel, im April 2010
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